Regularien für den Betrieb von Drohnen im U-space treten in Kraft

Die Europäische Kommission hat am 22. April drei Verordnungen für den Drohnenbetrieb veröffentlicht. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sowohl Drohnen wie auch bemannte Luftfahrzeuge sicher in einem Teil des Luftraums, dem sogenannten U-space, operieren können.

Mit den Verordnungen erhalten Drohnenbetreiber die Möglichkeit, komplexere Operationen über größere Entfernungen durchzuführen, insbesondere im überfüllten, niedrigen Luftraum (unter 120 Meter) und wenn sie außer Sichtweite sind. „Drohnen sind ein fester Bestandteil der künftigen Verkehrs- und Logistiklandschaft. Es gibt ein enormes Potenzial für neue Fracht- und Lieferdienste sowie andere innovative Anwendungen, darunter auch Drohnenflüge mit Passagieren an Bord in der Zukunft“, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean.

Dies hat einen klaren Mehrwert für die Erreichung unserer Ziele in den Bereichen Dekarbonisierung, Digitalisierung und Widerstandsfähigkeit, und das U-Space-Paket ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines gut funktionierenden, vertrauenswürdigen und sicheren Umfelds, das wir für die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen EU-Marktes für Drohnendienste benötigen.“ Die U-Space-Verordnungen sind Teil der „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“, die den Grundstein dafür legt, wie das EU-Verkehrssystem seine grüne und digitale Transformation erreichen und widerstandsfähiger gegen zukünftige Krisen werden kann.

Das Regelungspaket ist im April in Kraft getreten und gilt ab dem 26. Januar 2023. Die EASA bereitet die technischen Spezifikationen (Acceptable Means of Compliance/Guidance Material) vor, um der Industrie und den zuständigen Behörden die Möglichkeit zu geben, sich auf die Umsetzung vorzubereiten.

Sie finden das Regularienset auf der Seite der Europäischen Kommission.