Florian Seibel wird Start-up-Beauftragter des BDLI

Berlin, 25. September 2025: Das Präsidium des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI e.V.) hat in seiner Sitzung am 24. September 2025 einstimmig beschlossen, eine neue Funktion im Vorstand zu schaffen: den Beauftragten für Start-ups. In einer anschließenden Abstimmung wurde Florian Seibel, Gründer und CEO von Quantum Systems, in die neu geschaffene Rolle gewählt.
„Start-ups sind für die Zukunftsfähigkeit unserer Industrie essenziell. Gerade im Zusammenspiel mit etablierten Unternehmen können sie enorme Innovationskraft und Wirtschaftskraft entwickeln“ erklärt Michael Schoellhorn. Der BDLI-Präsident und Airbus Defence and Space CEO betont weiter: „Mit Florian Seibel gewinnen wir einen der innovativsten Köpfe der deutschen Luft- und Raumfahrt für diese wichtige Rolle.“
Seibel ergänzt: „Als Start-up-Beauftragter werde ich die Verbindung zwischen der Luft- und Raumfahrtindustrie und unserem dynamisch wachsenden, technologiegetriebenen Start-up-Ökosystem weiter stärken. Unser Ziel ist es, innovative Geschäftsmodelle zu fördern, die Zukunftsfähigkeit der Branche sichtbar zu machen – und gemeinsam mit Start-ups die technologische Entwicklung entscheidend mitzugestalten - ob zivil oder militärisch, in der Luft oder im All.“
Seibel ist Co-Founder und Co-CEO von Quantum Systems, einem deutschen Start-up, das sich zu einem international erfolgreichen Unternehmen mit 9 Standorten in 7 Ländern entwickelt hat. Von 1999 bis 2016 diente er als Offizier bei der Bundeswehr und studierte Luft- und Raumfahrttechnik an der Technischen Universität München. Nach seiner Zeit als Hubschrauberpilot war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Luft- und Raumfahrttechnik tätig, wo er an unbemannten Trägersystemen (UAVs) forschte.
Mit der neuen Position des Start-up-Beauftragten setzt der BDLI ein klares Signal für die Stärkung von Innovation und Gründergeist in der deutschen Luft- und Raumfahrtbranche. Ein Start-up kann eine BDLI-Mitgliedschaft beantragen, wenn es seit weniger als fünf Jahren am Markt ist, weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigt und einen jährlichen Umsatz von unter 10 Millionen Euro erzielt.