Haushalt II

In diesem Kontext (siehe Haushalt I) hat das BMVg den „Finanzbedarf des Einzelplans 14 für den Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2023 und zum Finanzplan bis 2026“ an das BMF übermittelt.

Haushalt II

[1] Annahme: lineare Fortschreibung

Der gegenüber dem aktuell gültigen Finanzplan angemeldete Mehrbedarf beträgt kumuliert 37,6 Mrd. €. Wesentliche Ursache für den Mehrbedarf sind die rüstungsinvestiven Ausgaben für Forschung, Entwicklung & Erprobung und Beschaffung. Alleine für diesen Bereich ergibt sich ein Mehrbedarf von 27,243 Mrd. Euro für den Zeitraum 2023 bis 2026. Nur durch eine entsprechende Plafonderhöhung im Finanzplanungszeitraum bis 2026 können die in der Planung befindlichen mittleren/großen Rüstungsvorhaben durchfinanziert werden.