Update zur Zulassung für Chromate unter Reach
Die ASD Aerospace and Defence Association of Europe veröffentlichte am 12. Juni 2020 eine Information zum Status der Zulassung von Chromaten an die Zulieferketten der Luft- und Raumfahrt. Gemäß der REACH-Verordnung ist die Verwendung diverser Chromatverbindungen in Europa seit September 2017/ Januar 2019 verboten. Im Rahmen der Zulassung unter REACH können jedoch spezifische Genehmigungen erteilt werden für spezifische Verwendungen in spezifischen chemischen Supply Chains, für einen begrenzten Zeitraum und für die spezifischen Fälle, wo keine geeigneten Alternativen umgesetzt werden können.
Zulassungsanträge wurden von Chemikalienlieferanten als Antragsteller mit der Unterstützung einiger Industriekonsortien für einige Anwendungen einiger Chromate in der Luft- und Raumfahrt gestellt.
Jeder nachgeschaltete Anwender – als solcher werden die Firmen der Zulieferkette bezeichnet - wird durch die erteilten Zulassungen abgedeckt, wenn die drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Verwendung des Stoffes durch dieses Unternehmen fällt unter die Definition der zugelassenen Verwendung;
- Das Unternehmen wird von einem Chemikalienlieferanten beliefert, der unter die Genehmigung fällt;
- Das Unternehmen hält die Betriebsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen ein, gemäß Formulierung in den Genehmigungsanträgen unter Einhaltung von Auflagen und Bedingungen, wie in den Genehmigungsentscheidungen formuliert.
Das Info-Papier der ASD gibt hierzu einen aktuellen Überblick und verweist auf die Q&A-Unterlegen der Industriekonsortien CTAC-, CCST- und GCCA (englisch, teilweise mit deutscher Übersetzung).