Zukunft des neuen Schweren Transporthubschraubers weiter ungewiss
Die Vergabekammer kam zu dem Schluss, dass der Nachprüfungsantrag teilweise begründet ist. Der Antragsteller (Lockheed Martin/Sikorsky) hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens. Gleichwohl wurde dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung stattgegeben, da der öffentlicher Auftraggeber (öAG) die vorgenommene Schätzung der Beschaffungskosten, die Grundlage für die Beantragung der Haushaltsmittel war, nicht nachvollziehbar dokumentiert habe.
Das BMVg stimmt der von der Vergabekammer getroffenen Feststellung zur Rechtswidrigkeit der Aufhebung nicht zu und hat deswegen Beschwerde beim OLG eingelegt (auch, um möglichen Schadensersatzansprüche der Antragstellerin entgegenzutreten).
Lockheed Martin/Sikorsky hat ebenfalls Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt und dringt damit weiterhin auf eine Fortsetzung des Vergabeverfahrens.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens kann bereits heute festgestellt werden, dass es dadurch zu einer weiteren Verzögerung in diesem Beschaffungsvorhaben kommen wird. Aller Voraussicht nach kann die von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und Generalinspekteur Zorn vorgesehene Entscheidung zur Beschaffung eines schweren Transporthubschraubers im 2. Quartal 2021 nicht gehalten werden. Eine Veranschlagung im Haushalt 2022 ist aufgrund des schwebenden Verfahrens ebenfalls unwahrscheinlich, so dass eine Veranschlagung erst im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für 2023 (im Frühjahr 2022) erfolgen kann mit anschließender parlamentarischen Befassung und Vertragsschluss dann erst in 2023.