Verteidigungshaushalt 

Fast ein wenig untergegangen, aufgrund der Vielzahl der zu bewilligenden 25 Mio. €-Vorlagen in der vergangenen Woche, ist der Beschluss des Bundeskabinetts zum Haushalt. In seiner Sitzung am 23. Juni 2021 hat das Kabinett den Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2022 und des Finanzplans des Bundes 2021 bis 2025 beschlossen. 

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt bekennt sich die Bundesregierung zur Realisierung bestimmter Großvorhaben zur Schließung von Fähigkeitslücken gemäß dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr. Ausdruck dessen ist der signifikante Anstieg des EPL 14 in 2022 sowie die nach oben korrigierte Finanzlinie in den Folgejahren. Zu kritisieren ist jedoch die absinkende Finanzlinie ab 2023, welche sich unmittelbar bei den zur Verfügung stehenden investiven Mitteln bemerkbar machen wird. Hier muss die neue Bundesregierung mit dem Entwurf zum Haushalt 2023 nachsteuern, um den Bedarf der Streitkräfte gemäß Fähigkeitsprofil der Bundeswehr decken zu können.

Was bedeutet das konkret für den Haushalt des BMVg?

Grundsätzlich positiv ist, dass der Etat des BMVg in 2022 mit +3,4 Mrd. € (entspricht einem Plus von 7,2%) im Vergleich zu 2021 deutlicher ansteigen wird, als dies zunächst im Eckwertebeschluss (+2,4 Mrd. €/+5%) vom Frühjahr vorgesehen war. Die Gesamtausgaben in 2022 erreichen damit 50,3 Mrd. €. Diese Erhöhung um 1 Mrd. im Vergleich zum Eckwertebeschluss setzt sich auch im Finanzplan des Bundes bis 2025 fort, so dass das BMVg kumuliert bis 2025 4 Mrd. € mehr erhält. Das darf jedoch noch darüber hinwegtäuschen, dass die Ausgaben in 2023 (im Vgl. zu 2022) um 3 Mrd. € auf 47,3 Mrd. € zurückgehen und dann auf diesem reduzierten Niveau in den Folgejahren verharren.

In Kapitel 1404 (Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung) sollen die Ausgaben um ca. 600 Mio. € von 1,6 Mrd. € (2021) auf 2,2 Mrd. € an. Dies ist in erster Linie auf die Neuaufnahme des Titels „Next Generation Weapon Systems (NGWS) in einem Future Combat Air System“ mit einem Volumen von knapp 500 Mio. € zurückzuführen.

In das Kapitel 1405 (Militärische Beschaffungen) erfährt in 2022 einen signifikanten Aufwuchs um ca. 1,7 Mrd. € auf 10,03 Mrd. €. So stehen bei der „Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät“ ca. 1 Mrd. € mehr zur Verfügung. Bei den einzelveranschlagten Vorhaben ist insbes. auf 

  • Beschaffung von Luftfahrzeugen zur U-Boot-Abwehr (P-8A POSEIDON): 458 Mio. €
  • Schließung der Fähigkeitslücke zur signalerfassenden, luftgestützten, weiträumigen Überwachung und Aufklärung (PEGASUS): 441 Mio. €
  • Beschaffung Schwerer Transporthubschrauber (STH): 2 Mio. €

hinzuweisen.

Hier finden Sie den Regierungsentwurf zum EPL 14 sowie eine ergänzende Übersichtsdarstellung.