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Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz in der Luft- und Raumfahrtindustrie

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten regelt verbindlich die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten.

Am 22.Juli 2021 wurde das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wird die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten verbindlich geregelt. Große und mittlere Unternehmen in Deutschland werden verpflichtet zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten bezogen auf ihren eigenen Geschäftsbereich sowie auf das Handeln ihrer Vertragspartner und weiterer Zulieferer.

Die in Deutschland tätige Luft- und Raumfahrtindustrie ist mit allen Geschäftsbereichen vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen. Wir möchten über das neue Gesetz informieren und Umsetzungsschritte mit Ihnen diskutieren. Wir laden daher ein zu einer Digitalkonferenz in welcher der BDLI von der Unternehmensberatung Roland Berger unterstützt wird.
 

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