bavAIRia Seminar „Trade Compliance: Synergien und Unterschiede“
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bavAIRia e.V., Friedrichshafener Str. 1, Gilching
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10.00 -17.00 Uhr
Neue gesetzliche Anforderungen zur Durchsetzung eines nachhaltigen Wirtschaftsverkehrs, wie z.B. im Bereich Menschenrechte und Umwelt durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, bedeuten umfassende Verpflichtungen für Unternehmen in Bezug auf die Etablierung von Organisation und Prozessen zu deren Umsetzung.
Dabei bestehen besonders enge Bezüge zur Trade Compliance, also den Beschränkungen des internationalen Außenhandels in Form von Exportkontrolle und Sanktionen: Auch dort ist die Wahrung der Menschenrechte, neben der Verhinderung von Proliferation und der Umsetzung von außen- und sicherheitspolitischen Zielen, ein zentrales Thema. Sei es als Auslöser für die gesetzliche Beschränkung des Exports bestimmter Güter, die für Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten, sei es im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Exporten durch die Behörden, sei es durch den Erlass von personenbezogenen Sanktionen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen.
Für diese Compliance-Themen, die regelmäßig eigenständig unter dem gemeinsamen Dach der Compliance im Unternehmen organisiert sind, bestehen teils identische, teils ähnliche Anforderungen an Organisation und Prozesse im Unternehmen, so dass zum einen Synergien genutzt werden können, zum anderen aber auch wesentliche Unterschiede erkannt und entsprechend abweichend behandelt werden müssen.