Part 145-Genehmigungen im Ausland gefährdet

Am 8. März 2022 war eine Abordnung des BDLI zu Gesprächen bei der EASA in Köln. Die EASA hatte einigen Organisationen im Vorfeld mitgeteilt, dass Einschränkungen bei Part 145-Genehmigungen möglich seien, sofern COVID-19 Reisebeschränkungen/Quarantäneauflagen eine zu hohe Hürde für die Durchführung von EASA-Audits vor-Ort darstellten.

Im Fokus ist dabei der asiatische Raum – vornehmlich China und Singapur, Malaysia, Australien. Die Industrievertreter haben vor dem Hintergrund langfristig angelegter Verträge und der Abhängigkeiten in einer globalisierten Supply Chain auf die ggf. erheblichen und langfristigen wirtschaftlichen Konsequenzen im Falle von Genehmigungseinschränkungen hingewiesen. Im weiteren Verlauf der Gespräche hat die EASA zugesichert, das EASA-Entscheidungen mit Vorlauf kommuniziert werden und innerhalb dieser Frist ggf. auch noch nachjustiert werden kann. Weiter erläuterte EASA die Kriterien bzgl. des risikobasierten Ansatzes für die Entscheidungsfindung. Als Fazit kann festgehalten werden, dass nach den Gesprächen EASA und Industrie ein besseres Verständnis für die jeweils andere Position erreicht wurde. Hinsichtlich der Situation China hofft die EASA, eine Langfristentsendung eines EASA-Inspektors realisieren zu können