Lieferkettengesetz Verpflichtung ab 2023/2024: erste Handreichung des BAFA liegt vor
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern in Deutschland ab 2023 (bei mind. 1.000 MA ab 2024), in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Das für die Umsetzung des LkSG zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) legte am 17.08.2022 die erste von drei Handreichungen vor, um die Unternehmen darin zu unterstützen, ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Die betroffenen Unternehmen müssen jährlich spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten auf einen strukturierten Fragebogen. Der Fragebogen wird derzeit im BAFA erarbeitet und nach dessen Finalisierung veröffentlicht.