Haushalt – Sondervermögen

Berücksichtigung Nationale Betreuungsindustrie

Die erste Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause ist traditionell der „1. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ vorbehalten.

Mit Blick auf das Haushaltsjahr 2023 ist aber nicht nur der reguläre Etat des BMVg (Einzelplan 14) von Interesse, sondern auch der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“, der Ausgaben von 8,2 Mrd. Euro vorsieht. Hiervon sind für die „Dimension Luft“ Ausgaben i.H.v. 4,9 Mrd. € vorgesehen, welche mit 3,4 Mrd. € global und 1,5 Mrd. € vorhabensbezogen veranschlagt sind. Zwar noch nicht für 2023, aber für die folgenden Haushaltsjahre vorgesehen, sind auch die beiden Großvorhaben Schwerer Transporthubschrauber (STH) und (anteilig) Nachfolge Tornado durch F-35. Beide Vorhaben sollen via FMS-Case über die US-Regierung beschafft werden. Dem Vernehmen nach sind für beide Vorhaben keine Forderungen hinsichtlich der Einbindung der nationalen betreuenden Luftfahrtindustrie in der Nutzungsphase im Letter of Request (LoR) enthalten gewesen.

Das BMVg überlässt es vielmehr dem US-OEM, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Einbindung der heimischen Betreuungslandschaft in der Erst- und Folgeversorgung des WaSys stattfinden wird. Das BDLI Forum Verteidigung & Sicherheit hat eine Arbeitsgruppe mit der Erstellung eines Positionspapiers beauftragt, welches die Risiken der aktuellen Vorgehensweise skizziert und gleichzeitig auch einen Lösungsweg aufzeigt, wie die Betreuung und Versorgung aus Deutschland heraus von der nationalen Betreuungs­industrie wahrgenommen werden kann und mit welchen positiven Effekten dies verbunden ist. Zu den Inhalten und Details werden wir zeitnah berichten.