EU Fit for 55 Paket 

Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission 13 Gesetzesvorschläge veröffentlicht. Mit diesem Paket will die Europäische Union ihr ambitioniertes Klimaziel für 2030 erreichen. Für uns von besonderer Bedeutung sind drei Gesetze:

Als erstes die CO2-Grenzabgabe (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Mit der Regelung soll die europäische Industrie vor unfairem Wettbewerb geschützt werden, sie umfasst Produkte wie Eisen, Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und Elektrizität. In der Konsequenz werden dann kostenlose Zertifikate unter dem ETS für Sektoren, die mit dem CBAM abgedeckt werden, auslaufen.

Die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie befasst sich mit Mindeststeuersätze für Energieprodukte wie Heizung, Kraftstoffe und Strom. In der Luftfahrt ist Kerosin von der Steuer befreit, diesen Ansatz möchte die EU-Kommission mit Ihrer Revision nun modifizieren und schrittweise innerhalb von zehn Jahren verringern. 

Die ReFuelEU Aviation Initiative verpflichtet nun die Treibstofflieferanten dazu, dem an EU-Flughäfen an Bord genommenen Kerosin zunehmend nachhaltige Flugkraftstoffe beizumischen, einschließlich synthetischer kohlenstoffarmer Kraftstoffe. Der SAF-Richtwert im Jahr 2025 soll bei zwei Prozent liegen wird und dann auf fünf Prozent im Jahr 2030, 20% im Jahr 2035, 32% im Jahr 2040 und 63% im Jahr 2050 steigen. Ferner wird ebenfalls die Quote der Beimischung für synthetische Flugkraftstoffe steigen. 

Bewertung: Aus Sicht der Luft- und Raumfahrtindustrie ist insbesondere der Aufbau und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft entscheidend. Die Veränderungen und mögliche Verteuerungen unter CBAM für die Branche gilt es zu beobachten. Eine einseitige Besteuerung von Kerosin in der EU dagegen führt innerhalb eines globalen Marktes zu Wettbewerbsverzerrungen. 

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