Horizon Europe Vorschlag zum Basisrechtsakt veröffentlicht

Am 23. Februar 2021 hat die Kommission ihren Richtlinienvorschlag zur Gründung europäische Partnerschaften zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten bzw. der Industrie der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die institutionalisierten europäischen Partnerschaften dienen der weiteren Umsetzung von Horizon Europe – dem aktuellen Forschungs- und Innovationsprogramms der EU (2021-2027). Die EU wird insgesamt annähernd 10 Mrd. Euro an Finanzmitteln bereitstellen, die von den Partnern um mindestens denselben Betrag aufgestockt werden sollen. Die sechste der insgesamt zehn institutionellen Partnerschaften wird das Zukunftsthema Clean Aviation adressieren. Seitens der Union werden hierfür 1,70 Mrd. Euro an finanziellen Zuwendungen (2021: € 15,04 Mio. / 2022: € 125,75 Mio. / 2023: € 140,35 Mio. / …) bereitgestellt werden. Den europäischen Fördermitteln sollen hierbei mindestens weitere 3,03 Mrd. Euro in Geld- und Sachleistungen von Seiten der privatwirtschaftlichen Partnerschaftsmitglieder (2021: € 27,06 Mio. / 2022: € 235,53 Mio. / 2023: € 232,13 Mio. / …) gegenüberstehen.

Die Initiative wird voraussichtlich im 2. oder 3. Quartal 2021 ihre Arbeit aufnehmen. Die Partnerschaften werden für eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 eingerichtet. Mit den momentan zugesagten € 1,70 Mrd. bleibt die Kommission hinter den ursprünglich angesetzten € 2,50 Mrd. deutlich zurück und gefährdet die Finanzierung der dringend notwendigen F&I Maßnahmen hin zur klimaneutralen europäischen Luftfahrt.
Seitens der Politik gilt es nun die verbleibenden finanziellen Spielräume der nachverhandelten Aufstockungsmittel (top-up-budget) des mehrjährigen Finanzrahmens und des Budgets aus dem EU Recovery Package NextGenEU zur Förderung der Luftfahrt strategisch zu nutzen und die ursprüngliche politische Zusage auf € 2.5 Mrd. Luftfahrtförderung einzuhalten.