Einigung der Bundesministerien auf Sorgfaltspflichtengesetz
Durch die vertragliche Weitergabe der Sorgfaltspflichten werden KMU, wenn sie selbst Tier-1 Zulieferer sind, überproportional belastet. Im weiteren Verlauf der Beratungen mit Ressortabstimmung und anschließender Gesetzgebung im parlamentarischen Verfahren setzt sich der BDI dafür ein, eine Nachschärfung und weitere bürokratische Belastungen zu verhindern sowie die Praktikabilität für Unternehmen in den Mittelpunkt zu stellen. Insbesondere muss verhindert werden, dass große Unternehmen ihre Anforderungen zur Lieferkette nicht auf KMU abwälzen. Und das level-playing-field in der EU muss erhalten bleiben.
Grundsätzlich muss die Politik ihrer Rolle in der staatlichen Schutzverantwortung für die Menschenrechte stärker nachkommen. Dabei gilt es, im Rahmen von multi-, pluri- oder bilateralen Verhandlungen auf ein globales level playing field hinzuarbeiten sowie Informationen und Unterstützung für Unternehmen bereitzustellen, um unzuverlässige Lieferanten zu identifizieren.
- BDI Rundschreiben Einigung nationales Sorgfaltspflichtengesetz
- (PDF | 117.6 KB)
- BDI Anlage zur Pressemeldung
- (PDF | 274.2 KB)