Einigung der Bundesministerien auf Sorgfaltspflichtengesetz

Die zuständigen Bundesministerien BMAS, BMZ und BMWi haben sich auf einen Kompromiss für ein Sorgfaltspflichtengesetz verständigt. Wie der BDI bewerten wir dieses Gesetzgebungsvorhaben kritisch: Die Achtung von Menschenrechten ist für die deutsche Industrie selbstverständlich! Viele Unternehmen wird die Umsetzung aufgrund ihrer globalen Lieferketten und dem internationalen Wettbewerb vor große Herausforderungen stellen.

Durch die vertragliche Weitergabe der Sorgfaltspflichten werden KMU, wenn sie selbst Tier-1 Zulieferer sind, überproportional belastet. Im weiteren Verlauf der Beratungen mit Ressortabstimmung und anschließender Gesetzgebung im parlamentarischen Verfahren setzt sich der BDI dafür ein, eine Nachschärfung und weitere bürokratische Belastungen zu verhindern sowie die Praktikabilität für Unternehmen in den Mittelpunkt zu stellen. Insbesondere muss verhindert werden, dass große Unternehmen ihre Anforderungen zur Lieferkette nicht auf KMU abwälzen. Und das level-playing-field in der EU muss erhalten bleiben.

Grundsätzlich muss die Politik ihrer Rolle in der staatlichen Schutzverantwortung für die Menschenrechte stärker nachkommen. Dabei gilt es, im Rahmen von multi-, pluri- oder bilateralen Verhandlungen auf ein globales level playing field hinzuarbeiten sowie Informationen und Unterstützung für Unternehmen bereitzustellen, um unzuverlässige Lieferanten zu identifizieren.