Krise als Chance für Umbau zum „klimaneutralen“ Luftverkehr

... Moderne Flugzeuge neuester Bauart emittieren bis zu 30% weniger CO² und Lärm. Wir werden die beschleunigte Umstellung von Flugzeugflotten auf derartige Flugzeuge unterstützen. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} ... Eine verpflichtende PtL-Quote für Flugbenzin wird geprüft.
Hier gilt es nun, weiter einen green stimulus auf EU-Ebene anzustoßen und Finanzierungsoptionen für Geschäfte mit Luftfahrzeugen über ECA im Blick zu behalten.
Der deutschen Luftfahrtindustrie wird mit Blick auf die künftige Wettbewerbsfähigkeit mit gezielter weiterer Forschungsförderung dabei geholfen, die Zukunftsinvestitionen in Technologien für klimaneutrales Fliegen tätigen zu können.

Darüber hinaus fördern wir den direkten Einsatz von grünem Wasserstoff in Flugzeugantrieben ebenso wie die Entwicklung von Konzepten für „hybridelektrisches Fliegen“ (Kombination von Wasserstoff/ Brennstoffzellen/ Batterietechnologie). ... Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} ... In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind, reduziert. Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte in solchen Fällen eine Ersatzfinanzierung erhalten können, um den Abbruch der Forschungsarbeiten zu verhindern. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}
Der Staat als bedeutendster Auftraggeber für militärische Luftfahrt sowie Raumfahrt wird diesen Bereich weiter stärken:

Der Bund wird in allen Bereichen prüfen, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können. Insbesondere sollen Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, Sicherheitsprojekte sowie neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschen Wertschöpfungsanteil, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen können, sofort umgesetzt werden. {Projektvolumen: 10 Mrd. Euro}“
Corona-Kurzarbeitergeld wird über 2020 hinaus beibehalten

Das Kurzarbeitergeld bewährt sich wie schon in der Finanzkrise auch in der Corona-bedingten Wirtschaftskrise. Wir werden bereits im September im Lichte der pandemischen Lage eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorlegen.
Und auch wichtig: Ausbildung

Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU, die Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungskapazität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. …
Fazit: ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Wenn die Beschlüsse nun konsequent in Gesetzesform gebracht werden, ist man auf gutem Wege, die dramatischen Folgen der Krise für unsere Branche soweit abzufedern, dass die über Jahrzehnte aufgebaute Kompetenz erhalten und zukunftsfähig gemacht wird.