neue Anforderungen zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung und Sorgfaltspflichten (CSRD, CSDDD)

Der Fachausschuss Nachhaltigkeit und Umweltschutz wird in seiner Sitzung am 20.03./ 15:30-16:30 Referentinnen der KPMG empfangen, welche die BDLI-Firmen über neue Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten informieren inkl. Q&A.

Die neuen Regularien werden die Berichtspflichten erweitern und in den kommenden Jahren viele Firmen erfassen, die heute noch nicht verpflichtet sind. Schwerpunkte der Veranstaltung werden sein: (1) Perspektiven der ESG Berichterstattung, (2) Deep Dive zur neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD), (3) Deep Dive zur geplanten EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD). Teilnahmeinteressenten aus BDLI-Mitgliedsfirmen erhalten elektronischen Zugang zur Sitzung; Einwahldaten gibt’s über (belitz[at]bdli.de)

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