Position zur neuen Genehmigungspflicht ziviler Triebwerke

Position zur neuen Genehmigungspflicht ziviler Triebwerke

(einschließlich Bestandteile) bei militärischer Endverwendung – Änderung der Klassifizierungspraxis nach 9A001.a

Zivil zertifizierte, international frei handelbare Triebwerke werden im Zuge der neuen Genehmigungspraxis des BAFA als Dual-Use-Güter betrachtet. Das MRO-Geschäft mit solchen Triebwerken ist somit in Deutschland faktisch nicht mehr durchführbar. Es besteht die immanente Gefahr des Abwanderns von Marktanteilen in andere EU-Staaten.